Ihre Rentenversicherung
Vor einigen Jahrzehnten erklärte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blum: Die Renten sind sicher! Nun erklärt die heutige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: Die zukünftigen Renten decken nicht das vom Gesetzgeber vorgegebene finanzielle Lebensminimum! Was bedeutet das für die arbeitende Bevölkerung von heute, für die Rentner von morgen?
Die ernüchternde Antwort darauf lautet: Trotz Lebensarbeitzeit von vierzig Jahren eine Rente, die vor Altersarmut nicht schützt. Der Staat reduziert an allen nur erdenklichen Stellen das Rentenniveau so weit, dass es von heute fünfzig Prozent auf zukünftig reichlich vierzig Prozent des letzten monatlichen Nettoverdienstes sinkt. Da der Staat, also der Bund aus buchstäblich mehreren Töpfen gleichzeitig wirtschaftet, und die Rentenversicherung einer von ihnen ist, muss den Betroffenen aus einem anderen Staatstopf finanziell geholfen werden. Und zwar bei einer Altersarmut mit Sozialgeld oder Sozialhilfe, weil die reduzierte Rente trotz Lebensarbeitzeit von rechnerisch vierzig Jahren mit einem Monatsbruttolohn von zweitausendfünfhundert Euro nicht ausreicht. Wer nicht mehr verdient, kann keine private Altersvorsorge treffen; und viele verdienen deutlich weniger. Aber wie kann den Betroffenen geholfen werden?
Die Antwort lautet: Mit Selbstbewusstsein und Beratung! Zum einen muss bewusst werden, dass jeder Bürger einen rechtlichen und gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Mindest-Lebensstandard hat. Das ist die Grundsicherung. Dafür muss der Staat sorgen, und das tut er auch. Aus welchem seiner Geldtöpfe, soll dem Rentner egal sein. Aber er muss diese Hilfe beantragen. Er muss einmal zum umgangssprachlichen Amt gehen und den Antrag stellen. Danach geht vieles automatisch. Und zum anderen ist eine frühzeitige Beratung notwendig, zum Beispiel durch ein Finanzhaus am Ort oder durch die örtliche Rentenberatung. Es reicht nicht aus, einige Monate vor dem Renteneintritt den Rentenantrag zu stellen. Wenn schon Jahre vorher feststeht, dass ohne staatliche Hilfe mit einer Altersarmut zu rechnen ist, dann hilft nur eine frühzeitige professionelle Beratung. Die Mitarbeiter im Finanzhaus sind darauf fixiert, zukünftigen Bedürftigen zu helfen. Sie kennen die Möglichkeiten und Wege, um die Rente soweit aus staatlichen Mitteln aufzustocken, wie es das Grundgesetz für seine Bürger vorsieht.
Die Rechte, die jeder – zukünftige – Rentner hat, sollte er auf jeden Fall auch wahrnehmen. Dazu muss er aktiv werden. Er muss sich beraten lassen. Danach läuft vieles von selbst und ganz reibungslos!
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